1. Geltungsbereich
Für Lieferungen und Leistung der Med-el gelten
ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Ihnen nicht widersprochen wird.
2. Vertragsabschluß
2.1 Der Besteller ist an sein Vertragsangebot acht Wochen gebunden. Aufträge bedürfen zur Wirksamkeit unserer Bestätigung, die sowohl schriftlich als auch stillschweigend, insbesondere durch Leistung, erfolgen kann.
2.2 Sofern Vereinbarungen schriftlich abgefaßt oder schriftlich bestätigt
werden, sind auch alle von diesen Bedingungen abweichende Nebenabreden
schriftlich niederzulegen. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt,
Nebenabreden zu treffen oder Eigenschaften zuzusichern, die nicht schriftlich
niedergelegt sind.
3. Fristen für Lieferungen und Leistungen
3.1 Liefer- bzw. Leistungsfristen sind schriftlich festzulegen.
3.2 Von der Lieferfrist werden wir frei, wenn der Käufer trotz Mahnung nicht sämtliche
von ihm zu liefernden Unterlagen rechtzeitig übergeben und die mit ihm
vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen eingehalten hat.
3.3 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Krieg, Mobilmachung, Streik,
Aussperrung, Ausfall von Mitarbeitern ohne Verschulden, Verzug der
Vorlieferanten, behördliches Eingreifen, Brand oder ähnliche Umstände zurückzuführen,
die durch zumutbare Aufwendungen nicht überwunden werden können, so ist dies
nicht von uns zu vertreten. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen.
3.4 Wird uns die Vertragserfüllung aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten
sind, ganz oder zu einem wesentlichen Teil unmöglich, so werden wir von unserer
Lieferverpflichtung frei.
3.5 Solange der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen oder Leistungen
im Rückstand ist, sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten,
ohne daß dem Käufer hieraus Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche
erwachsen.
3.6 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und nach Ablauf einer
angemessenen Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung
uns gegenüber vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung oder Verzug oder sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit
der Nichteinhaltung der Lieferfrist erhoben werden können, stehen dem Käufer
nur zu, wenn der Schaden von und vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurde. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
4. Versand und Gefahrenübertragung
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist Lieferung
ab Lager vereinbart. Bei sperrigen Gütern berechnen wir eine Versandpauschale.
4.2 Die Versandart bleibt uns überlassen.
4.3 Wir versichern die Lieferungen auf unsere Rechnung gegen Beschädigung und
Verlust in Höhe des Wertes des zu liefernden Gegenstandes bis zur Übergabe
an den Käufer.
4.4 Zur Wahrung unserer Ansprüche gegenüber dem Transportversicherer müssen
Schäden und Verluste durch den Käufer binnen einer Woche nach Anlieferung der
Sendung schriftlich an uns gemeldet werden. Der Käufer ist zur unverzüglichen
und schriftlichen Meldung verpflichtet. Erfolgt die Meldung nicht rechzeitig, so
bestehen Ersatzansprüche des Käufers nicht.
4.5 Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges des
Liefergegenstandes geht beim Versendungskauf bereits mit der Übergabe an das
Transportunternehmen an den Käufer über.
5. Leistungsabnahme
5.1 Der Käufer nimmt die vertragliche Lieferung oder Leistung unverzüglich
nach Übergabe durch Unterzeichnung einer Übergabeerklärung ab. Unterzeichnet
der Kunde die Übergabeerklärung nicht, so gilt die Leistung bei Einsatz durch
den Kunden, spätestens jedoch vier Wochen nach tatsächlicher Übergabe als
abgenommen.
5.2 Wenn der Käufer nach einer ihm gesetzlichen Frist, die Abnahme verweigert
oder erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir können dann 25% des
Vertragswertes fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden
nicht oder in geringer Höhe entstanden ist. Höherer Schadenersatz wie etwa bei
Individuallösungen bleibt uns jederzeit vorbehalten.
6. Preise
6.1 Preise verstehen sich stets rein netto zuzüglich der am Tag der Lieferung
geltenden Umsatzsteuer. Preise werden nach der jeweils gültigen Preisliste
berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Wir liefern nur ab einem Mindestauftragswert, dessen Höhe in der aktuellen
Preisliste zu ersehen ist. Bei kleinerem Auftragsvolumen wird ein Zuschlag
berechnet.
6.3 Unsere Versandpauschale für sperrige Güter entnehmen Sie bitte unserer
jeweils gültigen Preisliste.
6.4 Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluß und haben
sich die Preise gegenüber dem Stand des Vertragsabschlusses geändert, so sind
wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis an die zum Zeitpunkt der
Lieferung geltenden Listenpreise anzupassen. Beträgt die Preiserhöhung mehr
als 3% des ursprünglich vereinbarten Preises, so ist der Käufer berechtigt,
innerhalb von zwei Wochen seit Kenntnis von der Preiserhöhung durch
schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Kaufvertrag zurückzutreten.
6.5 Über die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen hinausgehende Arbeiten,
wie z.B. Elektroinstallationen, Datentransfers, Supportleistungen oder besondere
technische Unterstützungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt
auch für zugehörige Fahrt- und etwaige Übernachtungskosten.
6.6 Bei Reparaturleistungen berechnen wir nach jeweils gültiger Preisliste
Arbeitszeiten nach angemessenen Stundensätzen sowie Kilometer und anfallende
Fahrtzeiten im Reparaturaußendienst. Im Reparaturinnendienst erheben wir zur
Abdeckung unserer Verpackungs-, Versicherungs- und Portoaufwendungen zusätzlich
Versandpauschalen nach Aufwand.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anders schriftlich bestätigt wurde
innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Wir behalten
uns vor, die Lieferung Zug um Zug gegen Zahlung oder gegen Vorkasse durchzuführen.
7.2 Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.
7.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem
jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% pro
Jahr, zu berechnen. Nach letzter Fristsetzung behalten wir uns vor, weitere
Lieferverpflichtungen nicht zu erfüllen und Vertragsrücktritt zu erklären.
Uns bleibt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ebenso vorbehalten.
7.4 Bei Aufträgen im Gesamtwert von mehr als 35.000 Euro ist bei
Auftragserteilung eine angemessene Abschlagszahlung zu leisten. Die Höhe der
Abschlagszahlung ist im Kaufvertrag gesondert zu vereinbaren.
7.5 Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher
uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch
für die Sicherung von Ansprüchen aus anderen Kaufverträgen oder Werkverträgen.
Er erstreckt sich auch auf durch Umtausch gelieferte Erzeugnisse.
8.2 Wird der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises vom Käufer
weiterveräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die künftige
Kaufpreisforderung sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung
bereits heute an. Der Käufer verpflichtet sich, uns von der Einziehung der
abgetretenen Kaufpreisforderung unverzüglich zu benachrichtigen und auf unser
Verlangen jederzeit den Betrag der abgetretenen und eingezogenen
Kaufpreisforderung bis zur Höhe unserer eigenen Forderungen auszuzahlen.
8.3 Solange das Eigentum noch nicht auf dem Käufer übergegangen ist, haftet
dieser für Schäden und Verluste an den in seinem Besitz befindlichen
Kaufgegenständen. Dasselbe gilt für Schäden und Verluste, die an Waren
entstehen, die dem Käufer lediglich zu Zwecken der Vorführung oder der
Probe überlassen worden sind.
9 Bauseitige Vorbereitungen zu Montage und Inbetriebnahme
Sofern von uns Montagearbeiten und Arbeiten zur Inbetriebnahme durchzuführen
sind, gilt folgendes:
9.1 Der Käufer sorgt dafür, daß die statischen Bauverhältnisse (Fußböden,
Decken, Wände, Halterungen und sonstige Vorrichtungen) den von uns zu
liefernden Geräten entsprechen; Mauer-, Fußboden- und Anstreicharbeiten müssen
abgeschlossen sein.
9.2 Der Käufer sorgt dafür, daß erforderliche Elektroinstallationen
entsprechend den Plänen endgültig angebracht und betriebsbereit sind.
Innenwiderstand und Phasenfolge dürfen sich nicht mehr ändern. Die Räume
werden für die Montage besenrein, staubfrei, trocken und je nach Jahreszeit
beheizbar zur Verfügung gestellt. Sie müssen auch mit Beleuchtung und
betriebsbereiten Steckdosen für den Anschluß der Elektrowerkzeuge versehen und
abschließbar sein.
9.3 Der Käufer sorgt für benutzbare Transportwege, die außerhalb und
innerhalb des Gebäudes einen ungehinderten und gefahrlosen Transport bis zum
Aufstellungsort ermöglichen. Der Käufer hat unser Montagepersonal auf die am
Montageort geltenden besonderen Sicherheitsvorschriften hinzuweisen.
9.4 Es ist Sache des Käufers, alle bauseitigen Arbeiten von hierfür
zugelassenen Unternehmen ausführen zu lassen und für eine den einschlägigen
Regeln der Technik entsprechende Ausführung unter gleichzeitiger Beachtung
aller jeweils geltenden amtlichen Vorschriften zu sorgen.
9.5 Die für die bauseitige Montagevorbereitung erforderlichen Unterlagen und
Zeichnungen werden von uns erstellt, soweit sie unsere Geräte betreffen. Hierzu
gehören, Installationszeichnungen (Elektro) und Aufstellungspläne.
Voraussetzung ist, daß uns rechtzeitig alle erforderlichen Dokumentationen
sowie die auf Richtigkeit geprüften Daten der geplanten Betriebsbedingungen zur
Verfügung gestellt werden. Aus den von uns erstellten Unterlagen sind die
technischen Angaben über die Geräte zu entnehmen. Für die Einhaltung unserer
Betriebsbedingungen haftet der Käufer.
9.6 Ist im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wird folgende Montageleistung
erbracht: Aufstellung der Geräte, elektrischer Anschluß ab den bauseitig zu
erstellenden Elektroanschlüssen und Justage der Geräte; erstmalige
Inbetriebnahme sowie eine einmalige Einweisung. Sofern diese Leistungen außerhalb
unserer üblichen Arbeitszeit gewünscht werden oder von uns nicht zu
vertretenden Verzögerungen entstehen, werden die dadurch verursachten
Mehrkosten in Rechnung gestellt.
9.7 Der Käufer hat bei PC-Produkten für eine zeitnahe und externe
Datensicherung Sorge zu tragen.
9.8 Alle sonstigen Arbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang, z.B. Verlegen
von Netzleitungen und Zwischenverkabelungen.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung ist nur mit solchen Forderungen zulässig, die
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur geltend machen, wenn es auf dem Vertragsverhältnis beruht, auf das die
vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen im konkreten Fall anzuwenden
sind.
11. Gewährleistung / Garantie / Produkthaftung
11.1 Für alle von uns gelieferten Neugeräte und neuen Produkte und Zubehörteile leisten wir 12
Monate Gewähr.
Eine weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen. Für Teile, die dem Verschleiß unterliegen und für Verbrauchsmaterialien wird keine Gewähr übernommen. Der Käufer ist
verpflichtet, durch geeignete Belege nachzuweisen, daß ein Gewährleistungsanspruch
gegen uns besteht.
11.2 Stellt der Käufer Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
fest, so hat er uns dies unverzüglich nach Feststellung des Mangels oder des
Fehlens der Eigenschaft schriftlich mitzuteilen.
11.3 Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch kostenlose
Instandsetzung des gelieferten Gegenstandes oder durch Ersatzlieferung. Das
Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Käufer erst, nachdem drei
Nachbesserungen fehlgeschlagen sind.
11.4 Für von uns gelieferte Gebrauchtgeräte leisten wir keine Gewähr, ausgenommen im Falle gesetzlich zwingender Haftung oder dies wurde im Kaufvertrag ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
11.5 Wir leisten keine Gewähr, wenn Eingriffe oder Änderungen an den
gelieferten Erzeugnissen vom Käufer oder von und nicht autorisierten Dritten
vorgenommen wurden, oder der Mangel infolge ungünstiger Betriebsumstände,
durch Verstöße gegen unsere Betriebsvorschriften oder gegen unsere
Montagebedingungen, durch natürlichen Verschleiß oder wegen unterlassener
Wartung eingetreten sind.
11.6 Über die hier vereinbarte Gewährleistung hinaus sind Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche wegen Schäden, die an nicht von und
gelieferten Erzeugnissen oder gegenüber Dritten entstanden sind.
11.7 Keine Gewähr übernehmen wir auf Verschleissartikel
11.8 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nach dem
Produkthaftungsgesetz nicht für durch unsere Geräte hervorgerufene Schäden
einzustehen haben, sofern diese durch unsachgemäße Instandsetzung verursacht
oder bei einem Teileaustausch nicht unsere Originalteile oder von uns
freigegebene Teile verwendet werden.
11.9 Med-el übernimmt bei sachgemässer Instandsetzung keinerlei Haftung für
etwaigen Datenverlust (siehe auch 9.7)
11.10 Bei Software Produkten gelten zusätzlich die jeweils gültige .....?
12. Urheberrecht
12.1 An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir und eigentums- und
urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Änderungen, die
technisch oder methodisch notwendig sind, behalten wir uns vor. Die dem Käufer
bekannt gewordenen Unterlagen und Zeichnungen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.
12.2 Soweit dem Käufer Programme und dazugehörige Dokumentationen zur Verfügung
gestellt werden, sind diese ausschließlich für den internen Gebrauch durch den
Käufer für die von uns gelieferten Produkte bestimmt. Der Käufer ist dafür
verantwortlich, daß diese Programme und Dokumentationen ohne unsere vorherige
Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden können. Kopien dürfen
lediglich für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden.
Sofern die Originale von Unterlagen einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden
Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen.
13. Gerichtsstand
13.1 Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart, sofern der Käufer Vollkaufmann
ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt den Bestand des
Vertrages im übrigen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung haben die Parteien eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages möglichst nahe kommt.